Die Stadt Hann. Münden besitzt für den Radtourismus eine besondere Bedeutung. Mehrere Radfernwege treffen sich im Stadtgebiet (Weser-Radweg, Fulda-Radweg, Werratal-Radweg, Weser-Harz-Heide-Radweg, Hessischer Radfernweg R1).
Mit dem den Planungsraum in voller Länge durchlaufenden Radweg Deutsche Einheit entsteht auf Veranlassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein besonderes radtouristisches Highlight mit nationaler Bedeutung.
Für den Gesamtverkehr und insbesondere den Durchgangsverkehr von hoher Bedeutung ist der geplante Neubau der Weserbrücke im Zuge der B 3 und der B 80. In diesem Kontext wird auch eine Anpassung der Radverkehrsführung an den Anschluss-Strecken erforderlich. Grundsätzlich ist vorgesehen, zukünftig die B 3 und die B 80 aufgrund einer veränderten Verkehrsfunktion herab zu stufen.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Radverkehrsführung auf relevanten Streckenabschnitten der Bundes- und Landestraßen im Stadtgebiet veranlasst.

Die Bundesstraße 3 verläuft in Nord-Süd-Richtung von Buxtehude im nördlichen Niedersachsen über Hessen bis nach Weil am Rhein in Baden-Württemberg quer durch das Bundesgebiet. Im Planungsraum verbindet sie Hann. Münden mit Göttingen im Nord-Osten und Kassel im Süden. Planungsauftrag ist ein etwa 2,8 km langer Teilabschnitt. Dieser setzt sich zusammen aus einem Teil der OD Hann. Münden zwischen der Weserbrücke und dem nördlichen Ortsausgang der Stadt, der OD Volkmarshausen sowie der freien Strecke zwischen den beiden Ortschaften

Die vorliegende Planung umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs. Dabei soll insbesondere der Alltagsradverkehr berücksichtigt werden, aber auch Belange touristischen Radverkehrs betrachtet werden.


In dem 1,8 km langen Baubereich außerhalb der OD wird die Neuanlage rechtsseitig mit einem Schutzstreifen parallel zur B3 höhenversetzt ausgebaut.

Nach HBS Leistungsfähigkeit Verzicht/ Rückbau von Rechtsabbiegespuren, Dreiecksinsel sowie Reduzierung der Aufstelllängen für den Linksabbieger zugunsten einer vorfahrtsgerechten, kompakten Kreuzung mit bevorrechtigt geführtem Radverkehr und Anordnung einer zusätzlichen, ungesicherten Querungsstelle.