Aus einem Gesamteinzugsgebiet (Au) von ca. 11 ha, mit einem Abfluss von ca. 2,4 m³/s, musste der Abfluss auf eine zulässige Einleitungsmenge in das Gewässer Losse auf 560 l/s gedrosselt werden.
Neben der Wassermengenrückhaltung erfordern die Einleitungsbedingungen in das Gewässer Losse einen ausreichenden Absetzraum zur Reduzierung der absetzbaren Stoffe.
Die Tauchwand dient der Rückhaltung von leichten Schwimmstoffen (Öl, Benzin) im Havarie-Fall. Zur Inspektion und Feststellung der abgesetzten Schlamm-Menge dient der Laufsteg auf der Tauchwand.